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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von Infinity Leads (Eine Marke von Reachery LTD.)
Stand: 01.04.2026

Präambel

(1) Diese AGB liegen jeglicher Geschäftstätigkeit von Infinity Leads, einer Marke von Reachery LTD., zugrunde. Der jeweilige Auftraggeber wird in diesen AGB als „Kunde“ bezeichnet. Vorbehaltlich ausdrücklich und schriftlich vereinbarter Abweichung hiervon werden eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Infinity Leads (Reachery) schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Reachery in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zu handeln, ganz gleich ob als Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann (§§ 1 ff. HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder als Freiberufler.

§ 1 Definitionen

(1) „LinkedIn-Dienstleistungen“ bedeutet die von Infinity Leads (Reachery) angebotenen Services zur Optimierung der Präsenz von Personen oder Unternehmen auf der Plattform LinkedIn. Dies umfasst unter anderem die Erstellung und Optimierung von LinkedIn-Profilen, die Entwicklung von Content-Strategien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Sichtbarkeit und Reichweite auf LinkedIn.

(2) „Laufzeitvertrag“ meint einen zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit, gegebenenfalls mit einer Mindestlaufzeit, geschlossenen Vertrag, bei dem Reachery an den Kunden Leistungen zu erbringen hat. „Einzelvertrag“ meint einen Vertrag, bei dem Reachery einmalig oder für eine fest definierte Zeit Leistungen erbringt. Zwischen den Parteien können mehrere unterschiedliche und Mischverträge bestehen.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Die konkret von Infinity Leads (Reachery) zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den zwischen Infinity Leads (Reachery) und dem Kunden abgestimmten und vom Kunden unterzeichneten Auftragsformularen inklusive gegebenenfalls vorhandener Aufnahmeprotokolle.

(2) Wünscht der Kunde Leistungen, die über den nach Absatz (1) vereinbarten Rahmen hinausgehen („Zusatzleistungen“), werden diese – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach den üblichen Sätzen vergütet (vgl. § 7 Abs. 2).

§ 3 Vertragsschluss

Verträge zwischen den Parteien kommen zustande, indem der Kunde Infinity Leads (Reachery) schriftlich mit Leistungen beauftragt und Infinity Leads (Reachery) dieses Angebot annimmt oder diesem Vertragsangebot nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen widerspricht.

§ 4 Konkretisierung, Abstimmungsschleifen, Änderungswünsche

(1) Leistungen, die vom Kunden freigegeben bzw. abgenommen werden müssen, z. B. die Erstellung oder Optimierung eines LinkedIn-Profils, erfordern regelmäßig die Konkretisierung von Wünschen des Kunden, ggf. durch Lieferung von Inhalten (in aller Regel Text- und/oder Bildmaterial) oder Festlegung von Designpräferenzen. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei Festpreis-Leistungen 2 (zwei) Abstimmungs- bzw. Anpassungsschleifen enthalten; darüber hinausgehende Tätigkeiten werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen vergütet.

(2) Soweit der Kunde Änderungen bereits konkret vereinbarter Leistungen wünscht („Änderungswünsche“), prüft Reachery gegen Vergütung nach den vereinbarten Sätzen den entstehenden Aufwand und die Machbarkeit und informiert den Kunden kurzfristig über den finanziellen und zeitlichen Änderungsrahmen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Infinity Leads (Reachery) alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Zugangsdaten zu bestehenden LinkedIn-Profilen, Unternehmensinformationen, Logos, Bilder und sonstige relevante Inhalte.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen, und stellt Reachery von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

(3) Benötigt Infinity Leads (Reachery) Zugang zu Accounts, Profilen oder sonstigen digitalen Plattformen des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, über jede Änderung von Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft mit der Folge, dass Leistungen nicht erbracht werden können, gilt dies nicht als Leistungsstörung seitens Infinity Leads (Reachery); der Vertrag bleibt unverändert bestehen, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung oder Minderung besteht nicht.

(4) Infinity Leads (Reachery) übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Sperrungen, Shadowbans oder sonstige Maßnahmen der jeweiligen Plattform gegenüber dem Account des Kunden, sofern nicht nachweislich schuldhaft verursacht. Solche Einschränkungen berechtigen den Kunden weder zur Kündigung noch zur Minderung, Aussetzung oder Verweigerung der vereinbarten Vergütung.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Auftragsformular festgelegten Preisen. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Beträge netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Bei Leistungen, die eine Mitwirkung des Kunden erfordern, wird die gesamte Vergütung fällig, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung für mindestens 30 (dreißig) Tage schuldhaft unterlässt.

(4) Verzugszeiten sind mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Für jede Mahnung und jede vom Kunden verschuldete Rückbuchung einer Lastschrift wird eine Pauschale von 20 € netto in Rechnung gestellt; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(5) Eine Auftragsstornierung innerhalb der Laufzeit kann nur mit Stornierungskosten zugestimmt werden.

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberhinweis

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, räumt Infinity Leads (Reachery) dem Kunden Nutzungsrechte an den entstehenden und vom Kunden abgenommenen oder produktiv genutzten Werken nach Maßgabe der folgenden Absätze ein. An nicht genutzten oder nicht abgenommenen Werkteilen, Skizzen und sonstigen Zwischenergebnissen behält sich Infinity Leads (Reachery) sämtliche Nutzungsrechte vor.

(2) Bei Einzel- und Laufzeitverträgen wird dem Kunden ein dauerhaftes, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Umfang und Art der eingeräumten Nutzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

(3) Bei Einzelverträgen ist die Einräumung von Nutzungsrechten durch die Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung aufschiebend bedingt.

(4) Unabhängig von abweichenden individuellen Vereinbarungen behält sich Infinity Leads (Reachery) auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ein einfaches Nutzungsrecht zur Weiterentwicklung und Nutzung des Werkes für Werbezwecke vor.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Erfüllungsort ist nicht ortsgebunden und richtet sich nach der jeweiligen Art der Leistung.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main, Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

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